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Vollzugsrichter

Vollzugsrichter – gerichtliche Steuerung des Strafvollzugs durch individuelle Sanktionsanpassung und Resozialisierungsförderung

45 000 – 100 000 EUR (€)
Gehalt / Jahr
Hochschulabschluss
Bildungsniveau
00
Automatisierung
Niedrig
Schwierigkeit
Stabil
Beschäftigung
6-8 Jahre
Marktanspannung
Mittel
Mobilität
Selten
Automatisierung
Niedrig
Schwierigkeit
Stabil
Beschäftigung
6-8 Jahre
Marktanspannung
Mittel
Mobilität
Selten
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About

Der Vollzugsrichter überwacht als Richter am Amts- oder Landgericht die Vollstreckung von Freiheitsstrafen und Maßnahmen der Bewährung. Er entscheidet über Strafaussetzungen, Vollzugslockerungen und Entlassungsmodalitäten auf Grundlage von Strafvollzugsgesetzen, Gutachten und Vollzugsplänen. Dabei arbeitet er eng mit Strafvollzugsanstalten, Bewährungshelfern, forensischen Gutachtern, Staatsanwaltschaften und sozialen Diensten zusammen.

Kompetenzen

Technische Kompetenzen

  • Vertiefte Kenntnisse im Strafvollzugsrecht (StVollzG, JVollzGB)
  • Verständnis für Strafrecht und Strafprozessrecht (StGB, StPO)
  • Fähigkeit zur Auswertung forensisch-psychiatrischer Gutachten
  • Kompetenz im Vollstreckungsrecht und Bewährungsrecht
  • Erfahrung mit Aktenverwaltungssystemen (z. B. forumSTAR, MESTA)
  • Fähigkeit zur kriminologischen Risikoeinschätzung
  • Kompetenz im Verfassen rechtlicher Beschlüsse und Entscheidungen

Soft Skills

  • Analytisches Urteilsvermögen unter Ungewissheit
  • Hohe Belastbarkeit in emotional schwierigen Situationen
  • Starke Kommunikationsfähigkeit mit verschiedenen Akteuren
  • Unabhängigkeit und Entscheidungsstärke
  • Sensibilität für Resozialisierungsfragen

Aufgaben

  • Prüfen von Anträgen auf Strafaussetzung zur Bewährung basierend auf Vollzugsplänen und Risikogutachten
  • Erteilen und Widerrufen von Vollzugslockerungen gemäß § 11 StVollzG unter Berücksichtigung des Vollzugsverlaufs
  • Durchführung von Anhörungen mit Verurteilten, Verteidigern und Vollzugsvertretern im förmlichen Verfahren
  • Entscheidungen über vorzeitige Entlassungen nach Verbüßung von Zwei-Drittel-Strafen gemäß § 57 StGB
  • Überwachung der Einhaltung von Bewährungsauflagen und Weisungen durch Berichte der Bewährungshelfer
  • Auswertung forensisch-psychiatrischer und kriminologischer Gutachten zur Rückfallprognose
  • Koordination mit Sozialdiensten, Unterkunftsträgern und Arbeitgebern zur Reintegrationsvorbereitung
  • Verfassen begründeter Beschlüsse und Urteile mit vollstreckungsrechtlicher Grundlage
  • Regelmäßige Vollzugsbesuche in Justizvollzugsanstalten zur Lagebeurteilung
  • Bearbeitung von Beschwerden und Rechtsbehelfen gegen Vollzugsmaßnahmen im Beschwerdeverfahren
  • Abstimmung mit Staatsanwaltschaften über Vollstreckungsfragen und Haftfortdauer

Arbeitsumgebungen

Die Arbeitsumgebungen können variieren:

Amtsgerichte und Landgerichte als zentrale Arbeitsorte
Justizvollzugsanstalten für regelmäßige Besichtigungen
Staatsanwaltschaften zur Zusammenarbeit in Strafsachen
Soziale Bewährungshilfe als Unterstützungseinrichtung
Forensisch-psychiatrische Einrichtungen für Gutachten
Justizministerien der Länder zur politischen Abstimmung

Karrierewege

  • Aufstieg zum Vorsitzenden Richter einer Strafkammer
  • Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht
  • Referent im Justizministerium (Strafvollzugsabteilung)
  • Engagement in der Hochschultätigkeit in der Rechtswissenschaft
  • Übernahme einer Leitungsfunktion in der Justizausbildung (Referendariat)

Gesuchtes Profil

Rechtssicheres Urteilsvermögen und Weitblick
Strukturiertes Fallmanagement für effiziente Abläufe
Kooperationsbereitschaft mit verschiedenen Fachbehörden
Ethische Grundhaltung im Umgang mit Verurteilten
Wie werde ich Vollzugsrichter?

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